BSI ist notifzierende Behörde

Die für den CRA in Deutschland zuständige notifizierende Behörde ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik. Seit dem 11. Juni ist diese Benennung rechtsgültig. Das BSI hat ferner die erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen etabliert und veröffentlicht. Zu finden ist eine Liste auf den Seiten des BSI: https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Unternehmen-und-Organisationen/Standards-und-Zertifizierung/Zertifizierung-und-Anerkennung/Listen/Liste-KBS/liste-KBS_dvl.html.

Transferstelle veröffentlicht Interview

Heute, am 30. April 2026, ging ein Interview mit unserem Projektmitarbeiter Matthias Kampmann online. Thema: der CRA. Produziert und Publiziert wurde es von unserem starken Partner der CYBERsicher – Transferstelle Cybersicherheit im Mittelstand! Einmal ausführlich über den CRA sprechen, aber auch über unser Projekt EASY.CRA, dafür danken wir. „Wir hoffen, dass wir damit jede Menge … Weiterlesen

Erste CRA-Leitlinie

Die EU-Kommission hat Anfang März den Entwurf einer ersten Leitlinie zur Umsetzungshilfe der Anforderungen aus dem Cyber Resilience Act vorgelegt. Der Leitlinienentwurf, der bis zum 31. März kommentiert werden konnte, konzentriert sich auf Lösungen für die Fernverarbeitung von Daten (z. B. ein IoT-Gerät, eine App oder ein vernetztes Industriesystem) und freie und quelloffene Software (Open Source Software; FOSS), den Begriff „Support-Zeiträume“ sowie das Zusammenspiel zwischen dem CRA und anderen EU-Rechtsvorschriften.