Sommer 2026. Zum jetzigen Zeitpunkt ist der Cyber Resilience Act (CRA) ein Text, der Wellen geschlagen hat. Aber er ist noch nicht wirksam. Am 11. September des Jahres müssen gravierende Sicherheitsvorfälle und bereits ausgenutzte Schwachstellen bei der ENISA, der europäischen Cybersicherheitsbehörde aus Athen, gemeldet werden. Am 11. Dezember 2027 ist die Regulierung vollständig mit allen Anforderungen und Pflichten und Vorschriften wirksam. Es gibt daher weder rechtlich relevante Vorfälle oder Präzedenzen noch praxisorientierte Beispiele für fachgerechtes Umsetzen der Regularien. Aber es gibt andere Vorgehensweisen aus der Produktsicherheit und Cybersicherheit, die als Blaupause dienen können. Und es gibt Fragen von Unternehmen an uns. Aus einigen dieser von uns geführten Gespräche destillieren wir Usecases. Auf dieser Seite gelangen Sie zu echten Fragestellungen, die mit dem derzeitigen Kenntnisstand beantwortet werden sollen. Das hat rechtlich keine Wirksamkeit und kann auch nicht als rechtliche Beratung verstanden werden. Es ist eine Orientierungshilfe, die Beteiligte zum Nachdenken anregen sollen.
Diese Usecases bilden wir in Form von Frage-Antwort-Texten ab bzw. führen Interviews mit Mitarbeiter:innen der jeweiligen Organisation.