Der Cyber Resilience Act (CRA) reguliert horizontal Produkte “mit digitalin Elementen“. Seit dem 11. September können sich Hersteller, Importeure und Händler dieser Produkte über die Single Reporting Platform der europäischen Computersicherheitsbehörde ENISA einen Account anlegen, um im Fall der Fälle einen gravierenden Sicherheitsvorfall oder eine bereits ausgenutzte Schwachstelle im Produkt zu melden.
Das ist so lange kein Muss, bis der Ernstfall eingetreten ist. Vom 11. Dezember 2027 an tritt die EU-Regulierung dann in vollem Umfang in Kraft. Damit sind Pflichten verbunden, und nicht immer lässt sich leicht feststellen, was wann wie und wo zu tun ist. Vom Schwachstellenmanagement bis zum Thread Modelling: Der CRA greift.
Wenn Sie Fragen dazu haben, sind Sie herzlich eingeladen, am 18. November zusammen mit Dipl-Ing. Stephan Schwichtenberg (pi-lar GmbH) und Dr. Matthias Kampmann (ibi research an der Universität Regensburg GmbH) von der BITMi-Fachgruppe IT-Sicherheit Antworten zu finden.